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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2012 - L 3 U 288/09   

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https://dejure.org/2012,44650
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2012 - L 3 U 288/09 (https://dejure.org/2012,44650)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2012 - L 3 U 288/09 (https://dejure.org/2012,44650)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - L 3 U 288/09 (https://dejure.org/2012,44650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 SGB 7, § 56 SGB 7
    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - Aortendissektion - Schadensanlage - wesentlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Unfallkausalität; Wesentliche Ursache; Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Unfallkausalität - wesentliche Ursache - Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2012 - L 3 U 288/09
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2012 - L 3 U 288/09
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2012 - L 3 U 288/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris).
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